VERBRAUCHER

Kassen erhöhen Beiträge

von Redaktion

Rund 39 Millionen Versicherte sind von den Erhöhungen der Zusatzbeiträge der Krankenkassen 2026 betroffen. © dpa

Für viele gesetzlich Versicherte sind die Krankenkassenbeiträge bereits in diesem Jahr deutlich gestiegen. Im kommenden Jahr könnte sich das Szenario für manche Versicherte wiederholen. Der Grund: Einige Kassen heben die individuellen Zusatzbeiträge, die jeder Anbieter selbstständig festlegen kann, aufgrund gestiegener Ausgaben erneut an.

Große Unterschiede: Das Ratgeberportal „Finanztip“ hat bei den bundesweit oder regional tätigen, gesetzlichen Krankenkassen nachgefragt. Im kommenden Jahr liegen die Zusatzbeiträge bei BKK24 (4,39 Prozent), BKK Herkules (4,38 Prozent) und IKK Brandenburg und Berlin (4,35 Prozent) besonders hoch. Die günstigsten Anbieter punkten mit 2,18 Prozent (BKK Firmus), 2,47 Prozent (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland) und 2,6 Prozent (Audi BKK) Zusatzbeitragssatz. Noch haben allerdings nicht alle Anbieter ihre geplanten Zusatzbeiträge bekannt gegeben. Der individuelle Zusatzbeitrag wird auf den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent aufgeschlagen. Arbeitnehmer teilen sich die Kosten mit ihren Arbeitgebern, Ruheständler in der Regel mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Freiwillig versicherte Selbstständige tragen die Beiträge alleine.

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um einen Prozentpunkt – zum Beispiel von 2,5 auf 3,5 Prozent – macht für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 4000 Euro pro Monat rund 20 Euro Arbeitnehmerbeitrag mehr aus – im Jahr also etwa 240 Euro. Weil durch höhere Krankenkassenbeiträge gleichzeitig das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast sinkt, wirkt sich die Mehrbelastung je nach Steuerklasse und Anzahl der Kinder allerdings etwas geringer aus.

Wechsel möglich: Hebt die eigene Krankenkasse den Beitragssatz an, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Kasse wechseln – und zwar laut Stiftung Warentest bis zum Ende des Monats, in dem die Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt. Dafür reicht ein Antrag bei der aufnehmenden Krankenkasse aus, eine gesonderte Kündigung beim bisherigen Anbieter ist nicht nötig. Ist alles geschafft, sollte der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden. Wie viel sich mit einem Wechsel vom derzeitigen Anbieter zu einer anderen Krankenkasse sparen lässt, können Versicherte anhand des Finanztip-Rechners online selbst herausfinden – am besten ab dem 1. Januar 2026, wenn klar ist, wie hoch auch die derzeit noch fehlenden Zusatzbeiträge ausfallen. Finanztest empfiehlt allerdings nicht, den finanziellen Vorteil als einziges Kriterium für einen Wechsel heranzuziehen. Prüfen sollten gesetzlich Versicherte vielmehr auch, inwiefern sich Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen unterscheiden.

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