Nicht jedes Geschenk ist ein Knüller. Andere würden sich aber vielleicht darüber freuen. Dafür gibt es Tauschbörsen oder wohltätige Einrichtungen. © Silas Stein, dpa
Auch dem Christkind oder dem Weihnachtsmann unterlaufen mitunter Fehler. Und so liegen wohl auch diesmal wieder Geschenke unter dem Weihnachtsbaum, die den Beschenkten nicht gefallen oder die doppelt sind. Laut Umfrage hat mehr als die Hälfte der Bundesbürger keine Bedenken, solche Präsente weiterzuverkaufen oder weiterzuverschenken. Es gibt noch weitere Möglichkeiten:
Umtauschen
Wer sich traut, um den Kassenbon zu bitten, kann das unerwünschte Präsent im Laden umtauschen. Ein gesetzliches Umtauschrecht bei einwandfreier Ware gibt es aber nicht. Der Umtausch – oder ein Gutschein – ist abhängig von der Kulanz des Händlers.
Bei online bestellten Produkten gilt dagegen grundsätzlich das Widerrufsrecht: Innerhalb von zwei Wochen kann die Ware zurückgeschickt werden, die Frist gilt in der Regel ab Erhalt der Ware. Der Widerruf muss vorher erklärt werden, etwa schriftlich oder telefonisch.
CDs, DVDs und Software müssen beim Umtausch noch versiegelt sein. Bei Sonderanfertigungen wie graviertem Schmuck oder Fotoalben und bei Konzertkarten mit festem Termin ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen – ebenso bei Produkten mit besonderem hygienischem Schutz wie Kosmetikprodukten, Erotikspielzeug, Kontaktlinsen oder Zahnbürsten. Für Unterwäsche und Bademode gilt das Widerrufsrecht laut Verbraucherzentrale Brandenburg aber.
Verkaufen
Geschenke lassen sich auch verkaufen – einfach geht das online. Wer das tut, sollte sich darüber informieren, wie sich bei Privatverkäufen Widerrufs- oder Rückgaberechte ausschließen lassen. Eine gute Möglichkeit, schöne, aber nicht benötigte Dinge loszuwerden, ist auch der Verkauf über die Zeitung, bei uns in der Rubrik „Fundgrube“. Auch hier kann man ein Foto hochladen und der Anzeige anfügen.
Auf jeden Fall müssen die Angaben über den angebotenen Artikel korrekt sein. Zudem dürfen Fotos und Produktbeschreibungen aus Urheberrechtsgründen nicht einfach von den Seiten der Hersteller kopiert werden. Deshalb besser eigene Fotos machen und eigene Texte schreiben. Eine unbeschädigte Originalverpackung erhöht die Verkaufschancen.
Tauschen
Im Internet gibt es auch Tauschplattformen – dort funktioniert das Tauschen wie im richtigen Leben: Ware gegen Ware. Mancherorts gibt es auch Tauschbörsen vor Ort in den Tagen nach dem Fest.
Weiterschenken
Wer sein Geschenk nicht mag oder doppelt hat, kann es auch bei der nächsten Gelegenheit selbst weiterschenken. Das geht natürlich auch online – viele Portale bieten die Option an, Dinge kostenlos abzugeben.
Spenden
Wer mit seinem ungeliebten Geschenk etwas Gutes tun will, kann die Ware spenden. Organisationen wie Oxfam verkaufen die Sachen weiter und helfen damit bedürftigen Menschen. Sie nehmen beispielsweise Kleidung, Bücher oder Spiele. Wichtig ist, dass die Ware nicht beschädigt oder dreckig ist. Die Einnahmen aus dem Verkauf fließen in soziale oder Entwicklungsprojekte.
Fehlerhafte Geschenke
Mangelhafte oder beschädigte Geschenke können innerhalb von zwei Jahren ab Kauf reklamiert werden, egal ob im Laden oder online. Bei gebrauchten Waren kann die gesetzliche Gewährleistungspflicht kürzer sein. Die Verbraucherzentralen bieten online einen Umtauschcheck: Verbraucher erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, die beantwortet, ob Anspruch auf eine kostenfreie Reparatur oder ein Ersatzprodukt von Verkäufer oder Hersteller besteht oder ob man das Produkt zurückgeben und sein Geld zurückverlangen kann.