Wer eine Spende für wohltätige Zwecke geleistet hat, kann diese bei der Steuererklärung ansetzen. Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, kann man bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend machen. Das muss man in der „Anlage Sonderausgaben“ eintragen. Unter einem Wert von 300 Euro ge
Dieser Artikel (ID: 2419944) ist am 29.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).