STEUERN

Spenden absetzbar

von Redaktion

Wer eine Spende für wohltätige Zwecke geleistet hat, kann diese bei der Steuererklärung ansetzen. Wie der Bund der Steuerzahler erklärt, kann man bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend machen. Das muss man in der „Anlage Sonderausgaben“ eintragen. Unter einem Wert von 300 Euro genügt bei Spenden ein vereinfachter Nachweis, also etwa ein Kontoauszug, aus dem der steuerbegünstigte Verwendungszweck hervorgeht. Bei Katastrophenfällen genügt dem Finanzamt dies oft auch bei Beträgen über 300 Euro. Ansonsten wird eine Zuwendungsbestätigung verlangt. Voraussetzung für die Anerkennung als Spende ist, dass sie freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung zum Beispiel an eine gemeinnützige Organisation geht. Auch Sachspenden lassen sich absetzen. Bei gebrauchten Gegenständen muss man dem Finanzamt den Wert, der sich aus Kaufpreis, Alter und Zustand ergibt, plausibel machen. DPA

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