Ein paar Zierpflanzen machen aus einer Schotterfläche noch keine Grünfläche. Das musste ein Grundstückseigentümer erfahren, der ohne Baugenehmigung seinen Vorgarten umgestaltet hatte und das auf Anordnung der Bauaufsichtsbehörde rückgängig machen sollte. Laut dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württem
Dieser Artikel (ID: 2421205) ist am 31.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 35), Wasserburger Zeitung (Seite 35), Mangfall-Bote (Seite 35), Chiemgau-Zeitung (Seite 35), Neumarkter Anzeiger (Seite 35), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 35), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 35).