SERIE

Bürgergeld wird abgeschafft

von Redaktion

Was sich für Familien und Haushalte 2026 ändert

Das Deutschlandticket kostet bald 63 Euro. © dpa

Bürgergeld heißt künftig Grundsicherung. © dpa

Die Mehrwertsteuer in Lokalen sinkt. © dpa

Erstklässler sollen ab kommendem Schuljahr einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. © Uwe Anspach, dpa

Bei den Familien- und Sozialleistungen ändert sich 2026 eher wenig. Vielfach bleibt alles beim Alten. Aufsehen erregt hat die geplante Umbenennung des Bürgergelds in Grundsicherungsgeld. Und die Streichung von Familien- und Krippengeld in Bayern.

■ Kindergeld

Das Kindergeld wird zum Jahresbeginn um vier Euro von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat angehoben. Aufs Jahr bezogen, macht das ein Plus von 48 Euro. Beschlossen wurde dies bereits Ende 2024 mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz.

■ Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag für Eltern steigt 2026 auf 9756 Euro gegenüber 9600 Euro im Jahr 2025. Grundsätzlich gilt: Eltern erhalten – je nach Einkommen – entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dabei prüft das Finanzamt, welche der beiden Leistungen günstiger ist. Für Besserverdienende ist das Kindergeld quasi eine Vorauszahlung auf die in vielen Fällen höhere steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag.

■ Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlagkönnen Familien alternativ zum Bürgergeld beantragen. Zuletzt ist die Leistung 2025 um fünf Euro auf maximal 297 Euro erhöht worden. Dabei bleibt es auch 2026.

■ Mindestunterhalt

Trennungskindern steht 2026 etwas mehr Mindestunterhalt zu. Es gelten folgende monatlichen Mindestbedarfssätze:

■ Unterhaltsvorschuss

Diesen Vorschuss zahlt der Staat an Alleinerziehende, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Höhe ergibt sich aus einer einfachen Rechenaufgabe: Mindestunterhalt minus Kindergeld. Der Mindestunterhalt steigt um vier Euro, das Kindergeld steigt ebenfalls um vier Euro. Unterm Strich bleibt beim Unterhaltsvorschuss alles beim Alten.

■ Bürgergeld

Hier gibt es wie bereits 2025 keine Veränderung. Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt weiterhin 563 Euro, für ein Paar sind es 1012 Euro. Auch die Sätze für Kinder bleiben gleich.

Im Lauf des Jahres soll das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld“ umgetauft werden. Die Linie ist dabei klar: Härtere Regelungen zum erlaubten Vermögen sollen schon ab Beginn des Leistungsentzugs gelten. Und: Es soll strengere Regeln bei einer „Arbeitsverweigerung“ geben. Diese sollen bereits unmittelbar „nach Verkündung“ des Gesetzes gelten. Das kann schon im März 2026 sein. Die weiteren Neuregelungen sollen überwiegend zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Allerdings: In den Beratungen im Bundestag und in den Ausschüssen kann sich noch einiges ändern.

■ Familien- und Krippengeld

Seit September 2018 gibt es in Bayern das sogenannte Familiengeld. Es erhalten Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern – unabhängig von ihrem Einkommen. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 Euro (insgesamt für 24 Monate also 6000 Euro je Kind). Für das dritte Kind werden 300 Euro monatlich gezahlt (insgesamt also 7200 Euro). Daneben gibt es seit 2020 noch das Krippengeld von 100 Euro im Monat. Diese Leistungen werden zum Jahreswechsel gestrichen. Ausnahmen gelten nur für Kinder, die bis Ende 2024 geboren sind.

■ Ganztagsbetreuung

Wenn Kinder vom Kindergarten in die Grundschule kommen, kann das für Eltern zu Engpässen in der Kinderbetreuung führen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 sollen zunächst alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen haben. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.

■ Bundeswehr

Im Zuge des neuen Wehrdienstgesetzes wird eine Wehrerfassung wieder eingeführt. Das bedeutet für alle 18-jährigen Männer und Frauen, dass sie ab Anfang 2026 einen Fragebogen erhalten sollen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr erhoben wird. Männer müssen diesen dann verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben.

■ Netzentgelte

Die Gebühren, die Stromkunden für die Nutzung der Stromnetze zahlen, sinken im kommenden Jahr in den meisten Regionen. Ein staatlicher Zuschuss sorgt dafür, dass die Verteilnetzentgelte im Schnitt um 2,2 Cent pro Kilowattstunde sinken. Regional gibt es allerdings Unterschiede, und in einigen Gegenden steigen die Netzentgelte auch an. Die Gebühr macht laut Bundesnetzagentur rund 30 Prozent des Strompreises aus.

Die Gebühren für die Gasnetze steigen im kommenden Jahr hingegen spürbar an. Hintergrund ist der absehbare Rückgang der Gaskunden im Zuge der Energiewende. Die Gasnetzbetreiber dürfen ihre Netze deshalb bereits jetzt schrittweise abschreiben, um die Kosten auf die derzeit noch vorhandene größere Zahl von Endkunden zu verteilen. Allerdings fällt zugleich die Gasspeicherumlage weg und zumindest in den vergangenen Monaten sind die Gaspreise tendenziell gesunken

■ Gasspeicherumlage

Ab Januar fällt die Gasspeicherumlage für Gaskunden weg. Bislang kostete sie einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch rund 30 bis 60 Euro pro Jahr. Die Umlage diente dazu, die staatlich angeordnete Befüllung der Gasspeicher nach der Energiekrise 2022 zu finanzieren und machte bei Privatkunden rund 2,4 Prozent des Gaspreises aus. Die Kosten übernimmt nun einmalig der Bund. Da sich der Gaspreis aus mehreren Bestandteilen zusammensetzt, sinken die Endpreise nicht automatisch.

■ Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2026 liegt er bei 12 348 Euro.

■ Ehrenamt

Die Steuerpauschale für Übungsleiter steigt von 3000 auf 3300 Euro. Die Ehrenamtspauschale wird von 840 auf 960 Euro angehoben. Das betrifft etwa Trainer im Sportverein oder auch ehrenamtliche Chorleiter.

■ Kfz-Policen

Zum 1. Januar ändert sich für rund jeden vierten Versicherten in der Kfz-Haftpflicht die Regionalklasse – und damit möglicherweise auch der zu zahlende Beitrag. Rund 5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer rutschen in eine höhere Einstufung, für knapp 5,3 Millionen wird es günstiger. Für die Mehrheit ändert sich aber nichts.

■ Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert. Das galt auch schon während der Corona-Pandemie. Ob die Änderung Verbraucherinnen und Verbraucher auch spüren, ist unklar. Gastronomen dämpften vor dem Beschluss die Hoffnungen, dass mit der Steuer auch die Preise sinken.

■ Deutschlandticket

Ein Jahr nach der ersten Preiserhöhung wird das Deutschlandticket noch mal teurer: Ab Januar steigt der Preis von 58 auf 63 Euro pro Monat. Rund 14 Millionen Menschen nutzen das Abo, das bundesweit Fahrten im Regional- und Nahverkehr ermöglicht.BIALLO/DPA

Im nächsten Teil

geht es um Änderungen für Rentner. Damit endet die Serie zum Jahreswechsel.

Artikel 3 von 3