Der Anteil der Rentner an der Gesamtbevölkerung steigt. Es ist daher fraglich, ob es ab dem Jahrgang 1964 beim Rentenalter von 67 Jahren bleibt. © Sina Schuldt, dpa
Das jüngste Rentenpaket der Bundesregierung ist nach reichlich Diskussionen verabschiedet worden. Für Rentner und ältere Versicherte bringt es zunächst einmal Planungssicherheit – und die ist im Alter besonders wichtig. Ein Überblick.
Um wie viel wird die Rente 2026 erhöht?
Die Rentenanpassung kommt wie immer zum 1. Juli. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnet mit einem Plus von 3,73 Prozent. Das gilt für alle gesetzlichen Renten. Fachleute halten diese Prognose für realistisch. Die endgültige Höhe steht aber erst im Frühjahr 2026 fest. Klar ist zudem: Bis mindestens 2031 werden die Renten genau wie die Löhne steigen.
Gibt es 2026 einen Zuschlag für ältere Mütter („Mütterrente III“)?
Nein, das dauert noch. Die neue Regelung ist zwar beschlossen, startet aber erst 2027. Dann gibt es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeiten beziehungsweise drei Rentenpunkte – das gilt auch für Väter, wenn sie überwiegend erzogen haben. Wer 2027 neu in Rente geht, bekommt die erhöhte Mütterrente voraussichtlich direkt bei Rentenbeginn. Bestandsrentner müssen voraussichtlich bis Ende 2027 warten und erhalten dann eine Nachzahlung.
Kann man durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden?
Das kann passieren. Schon jetzt muss etwa jeder vierte Rentner Steuern zahlen – oft wegen zusätzlicher steuerpflichtiger Einkünfte (zum Beispiel Mieteinnahmen). An der Steuerbelastung der Betroffenen ändert sich 2026 in vielen Fällen wenig, weil der Grundfreibetrag angehoben wird. Er steigt auf 12 348 Euro – ein Plus von 252 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent. Die jährliche Rente steigt aber 2026 voraussichtlich stärker als um 252 Euro. Und: Die Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Dadurch können Rentner, die bisher knapp unter der Grenze lagen, neu in die Steuerpflicht rutschen.
Welcher Teil der Rente ist 2026 bei Neurentnern steuerpflichtig?
Der zu versteuernde Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang weiter an. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil klettert jährlich um 0,5 Prozentpunkte für jeden neuen Jahrgang. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 sind neue Renten dann zu 100 Prozent steuerpflichtig.
Beispiel: Monika P. geht im Januar 2026 in Rente und erhält 2026 insgesamt 20 000 Euro Bruttorente. Davon sind 84 Prozent = 16 800 Euro steuerpflichtig. Die übrigen 3200 Euro bleiben steuerfrei.
Ändert sich durch die neue Aktivrente etwas an der Besteuerung?
Nein. Die Aktivrente ändert an der Besteuerung der gesetzlichen Rente selbst nichts. Wer eine hohe Rente bezieht, muss weiterhin davon Steuer zahlen. Der durch das Aktivrentengesetz eingeführte Freibetrag von bis zu 2000 Euro monatlich bezieht sich nur auf sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Er gilt für Erwerbstätige, die bereits die reguläre Altersgrenze erreicht haben.
Wie viel dürfen Rentner 2026 hinzuverdienen?
Bei allen Altersrenten gilt seit 2023: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Man darf beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung besteht bei Jobaufnahme nicht – auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Was gilt für Erwerbsminderungsrentner?
Hier bleiben die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, sie sind aber relativ großzügig. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) erhält, darf 2026 bis zu 20 763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Freibetrag mindestens doppelt so hoch.
Wichtig: Bei EM-Renten zählt nicht nur die Höhe des Hinzuverdienstes. Entscheidend ist auch, ob die medizinische Voraussetzung noch erfüllt ist. Eine volle EM-Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Tipp: EM-Rentner können eine Beschäftigung – sogar in Vollzeit – für eine Probezeit von in der Regel bis zu sechs Monaten aufnehmen, ohne dass Zeit- und Verdienstgrenzen gelten. In dieser Zeit wird die volle EM-Rente weitergezahlt. Wenn die Arbeit danach fortgesetzt wird, kann aus der vollen EM-Rente eine Rente wegen teilweiser EM werden, sofern die Arbeitszeit täglich unter sechs Stunden liegt.
Gibt es für Rentner Änderungen bei den Sozialversicherungen?
Frühestens ab März 2026 ist mit Änderungen zu rechnen. Höhere Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung können dann die Nettorente schmälern. Meist werden solche Erhöhungen aber erst im Jahresverlauf wirksam.
Bleibt es beim Rentenalter 67?
Ja – zumindest bis 2031. Dann erreicht der Jahrgang 1964 die reguläre Altersgrenze. Ob das Rentenalter danach weiter steigt, ist offen, aber nicht unwahrscheinlich. Wenn, dann voraussichtlich in kleinen Schritten. Zur Einordnung: Die „Rente mit 67“ wurde 2007 beschlossen und wird erst nach einer langen Übergangsphase im Jahr 2031 vollständig wirksam.
Wer kann 2026 regulär in Altersrente gehen?
Für den Jahrgang 1960 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer 1960 geboren ist und 2026 seinen 66. Geburtstag feiert, kann – bei erfüllter Mindestversicherungszeit – ab 66 Jahren und vier Monaten regulär in Rente gehen.
Beispiel: Wer im Januar 1960 geboren ist, kann bei erfüllten Voraussetzungen im Juni 2026 regulär in Rente gehen. Das ist der Monat nach Erreichen seines persönlichen Regelrentenalters. Die reguläre Altersrente können alle bekommen, die mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.
Tipp: Die gesetzliche Rente kommt nicht automatisch. Sie muss beantragt werden – am besten spätestens drei Monate vor Rentenbeginn.
Was gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann weiterhin vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Von einer „Rente mit 63“ kann man aber praktisch nicht mehr sprechen: Die Altersgrenze nähert sich Schritt für Schritt den 65 Jahren. Das Eintrittsalter steigt um zwei Monate pro Jahrgang. Für den Jahrgang 1962, der 2026 seinen 64. Geburtstag feiert, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Ab dem Folgemonat besteht Anspruch, wenn die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind.
Beispiel: Wer am 15. Januar 1962 geboren ist, kann ab Oktober 2026 diese Rente erhalten. Ein vorgezogener Bezug mit Abschlägen ist hier nicht möglich.
Bei den 45 Jahren zählen alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wer früh (zum Beispiel mit 16 Jahren) in die Lehre ging und durchgängig gearbeitet hat, erreicht diese Marke oft problemlos. Wer dagegen später ins Berufsleben eingestiegen ist (zum Beispiel Akademiker) oder längere Zeit Arbeitslosengeld II/Bürgergeld bezogen hat, verfehlt die 45 Jahre häufig.
Tipp: Auch viele Mütter erreichen die 45 Jahre – selbst mit längeren Jobpausen. Grund: Kinderberücksichtigungszeiten (Erziehung bis zum zehnten Geburtstag) werden voll mitgezählt. BIALLO