Minusstunden dürfen nicht ohne Weiteres vom Gehalt abgezogen werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin „BAM“ hin. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, für ausreichend Arbeit zu
Dieser Artikel (ID: 2423281) ist am 05.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).