EIGENTÜMER

Solarstrom teilen bald leichter

von Redaktion

Solarstrom an die Nachbarn verkaufen wird in Zukunft deutlich leichter. © Jochen Tack/Imago

Hauseigentümer können Solarstrom von ihrem Dach bald einfacher an Nachbarn im gesamten Viertel abgeben. Ab 1. Juni 2026 soll das sogenannte „Energy Sharing“ unbürokratischer möglich sein. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bislang gilt: Wer in Spitzenzeiten mehr Strom produziert, als er verbraucht und speichern kann, konnte den Überschuss an den Netzbetreiber verkaufen. Aus Sicht von Zukunft Altbau ist die Einspeisevergütung für Solarstrom meist aber nicht attraktiv. Zudem war die direkte Weitergabe an benachbarte Haushalte bislang nicht ohne Weiteres erlaubt. Solaranlagenbetreiber, die ihren Strom verkaufen wollen, müssen sich etwa als Stromlieferanten registrieren und laut Zukunft Altbau eine Vielzahl an Pflichten erfüllen, etwa eine Liefergarantie zusichern.

Ab Juni entfallen Pflichten

Ab 1. Juni 2026 erlaubt die Neuregelung Energy Sharing – also die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Eine vereinfachte Vereinbarung mit Stromabnehmern ist dann möglich. Wer lokal erzeugten Strom übrig hat, kann diesen dann an Nachbarn im eigenen Quartier verkaufen und wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Anders als beim Mieterstrom geht es also nicht um eine Vollversorgung. Das Teilen des überschüssigen PV-Stroms ist beim Energy Sharing auch nicht auf ein Gebäude beschränkt. Daher könnten Nachbarn aus dem gesamten Quartier von deutlich geringeren Stromkosten profitieren. Anlagenbetreiber können so die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaikanlage steigern. Hierfür wird geraten, einen Energieberater aufzusuchen.

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