Wildunfall: Wann die Versicherung nicht zahlt
Vorsicht Wildwechsel. In der dunklen Jahreszeit ist es besonders gefährlich. © Arne Dedert, dpa
Als Versicherungsnehmer hat man nicht nur Ansprüche nach einem Schaden – man hat auch umfangreiche Aufklärungspflichten. Wer etwa arglistig Vorschäden verschweigt und dazu noch einen Wildschaden behauptet,