Rentner können ein Lebensversicherungen, Kapitalerträgen und der Einkommenssteuer bares Geld sparen. © Christin Klose, dpa
Die meisten Rentner müssen auch Steuern zahlen. Aber jeder Betroffene kann dabei tüchtig sparen – vor allem bei Lebensversicherungen und Kapitalerträgen. Wir zeigen wie.
Was müssen Rentner versteuern?
Grundsätzlich müssen Rentner alle Einnahmen versteuern, die über dem Grundfreibetrag von 12 348 Euro im Jahr 2026 liegen. Für Ehepaare sind es 24 696 Euro. Dazu zählen etwa die gesetzliche Rente, private Renten und Kapitalerträge. Allerdings ist die Versteuerung nicht einheitlich.
Gesetzliche Rente: Die gesetzliche Rente ist 2026 nur zu 84 Prozent steuerpflichtig. Der Rest ist der sogenannte Rentenfreibetrag. Dessen Anteil sinkt bis 2058 jedes Jahr um 0,5 Prozentpunkte. Wer also 2038 in Rente geht, muss 90 Prozent davon versteuern, und für jeden Neurentner ist ab 2058 die gesamte Rente steuerpflichtig. Gleiches gilt für die Rürup-Rente, heißt es seitens der LV1871-Versicherung. Der Rentenfreibetrag zum Renteneintritt gilt jeweils für die gesamte Zeit des Ruhestands.
Riester-Rente: Die Riester-Rente ist in der Anspar-Phase steuerlich begünstigt – und damit in der Auszahlphase mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Private Rentenversicherung:
Bei privaten Zusatzrenten ist nur der sogenannte Ertragsanteil steuerpflichtig, heißt es bei der Allianz. Der hat nichts mit den erwirtschafteten Gewinnen zu tun, sondern ist nur ein vom Alter abhängiger Anteil der monatlichen Rentenzahlung, der dann zum zu versteuernden Einkommen gehört. Wer mit 57 in Rente geht, muss 25 Prozent der Zahlungen versteuern. Der Satz sinkt mit jedem Jahr, um das der Renteneintritt hinausgezögert wird, um einen Prozentpunkt. Ab 69 sind es nur noch 15 Prozent. Ein Beispiel: Wer mit 57 bereits 400 Euro Zusatzrente bekommt, muss davon 100 Euro mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.
Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne: Kapitalmarkterträge werden pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt, sobald sie über dem Sparer-Pauschalbetrag 1000 Euro (2000 für Eheleute) liegen. Aber: Liegt der persönliche Einkommen-Steuersatz niedriger, wird dieser angesetzt. Das wäre für viele Rentner günstiger. Dafür müssen sie in der Anlage KAP die sogenannte „Günstigerprüfung“ ankreuzen. Hierfür wird eine Steuerbescheinigung der zuständigen Bank nötig sein.
Mieten: Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden als Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz belegt.
Was senkt die Steuern?
Diverse Posten können in der Steuerklärung angegeben werden und das zu versteuernde Einkommen senken.
Versicherungen: Laut der LV1871 können die meisten Versicherungen von der Steuer abgezogen werden. Die größten Blöcke sind die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Hier ist aber nur ein Höchstbetrag von 1900 Euro im Jahr absetzbar (für Eheleute 3800 Euro). Ist dieser Betrag nicht erreicht, darf man ihn mit Kosten für Kfz- und Haftpflichtversicherung, die private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Zahnzusatzversicherung und Unfallversicherungen auffüllen. Das schreibt das Portal Finanztip.
Behinderung: Je nach Grad der Behinderung können Betroffene ihr zu versteuerndes Einkommen um einen Pauschbetrag von 384 Euro (20 Prozent Behinderung) und 2840 Euro (100 Prozent) senken, berichtet „Finanztip“. „Wer blind, hilflos oder schwerstpflegebedürftig ist, erhält einen Pauschbetrag von 7400 Euro jährlich“, so das Portal.
Seniorenheim: Laut Finanztip ist das Wohnen im Seniorenheim nur steuerlich absetzbar, wenn Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit der Grund für den Aufenthalt sind. Allerdings dürfen nicht die kompletten Pflegekosten abgesetzt werden: Pro Tag Aufenthalt werden 33,60 Euro abgezogen. Das soll die Kosten darstellen, die Betroffene sich sparen, weil sie nicht mehr zu Hause wohnen.
Krankheitskosten: Steuerzahler können außergewöhnliche Kosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gilt aber nur, wenn sie die „zumutbare Belastung“ überschreiten. Wie hoch diese ist, lässt sich mit dem Rechner der bayerischen Finanzämter herausfinden: www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Zumutbare_Belastung. Meist sind das Krankheitskosten wie Brillen, Hörgeräte, Zuzahlungen für Medikamente, zahnärztliche Behandlungen, Rezeptgebühren oder der Besuch von Psycho- und Physio-Therapeuten. Wichtig: Es darf sich dabei nicht um Leistungen handeln, die die Kasse bezahlt hätte.
Wie hoch sind die Steuern?
Für den persönlichen Steuersatz ist das „zu versteuernde Einkommen“ relevant. Das lässt sich schätzen, indem man den zu versteuernden Teil aller Einnahmen – also Renten, Dividenden und Mieterträge – zusammenrechnet. Davon werden alle absetzfähigen Posten abgezogen. Das Ergebnis entscheidet über die Höhe des Steuersatzes (siehe Tabelle), der dann auch für Mieteinnahmen und bei Günstigerprüfung für Kapitalerträge gelten kann. mas