Vermieter können den Strom an ihre Mieter verkaufen. Das kann sich für beide Parteien lohnen. © Christian Ender/Imago
Installieren Eigentümer eine Solaranlage auf dem Dach ihres Mietshauses, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ihren lokal erzeugten Strom als Mieterstrom an die Bewohner dieses Hauses verkaufen. Davon können beide Seiten profitieren.
Wie funktioniert das Mieterstrom-modell?
„Der Vermieter schließt mit seinen Mietern Lieferverträge ab und versorgt sie mit dem Strom vom Dach. Erzeugt die Solaranlage zu bestimmten Zeiten zu wenig oder gar keinen Strom, bekommt der Mieter den benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz“, erklärt Martin Brandis, Energieberater bei der Verbraucherzentrale. Darum muss sich der Vermieter kümmern. Er muss also den zusätzlichen Strom dazu kaufen und dafür einen gesonderten Stromliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen abschließen. Der Vermieter wird bei diesem Modell zum Stromlieferanten mit den entsprechenden Rechten und Pflichten, informiert die Bundesnetzagentur. „Das hält viele Vermieter von kleineren Mehrfamilienhäusern von der Nutzung dieses Modells ab“, erklärt Martin Brandis. „Denn es ist rechtlich kompliziert und bürokratisch aufwendig.“
Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?
„Um Mieterstrom anzubieten, braucht es eine Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäude, die den Strom lokal erzeugt. Ergänzend kann ein Batteriespeicher installiert werden, um überschüssigen Solarstrom auch abends oder nachts nutzen zu können“, so Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Um eine sichere Verteilung innerhalb des Hauses zu ermöglichen, sind zudem Mess- und Abrechnungssysteme wichtig, die genau erfassen, wie viel Strom jede Wohnung bezieht.
Was gilt für Mieter?
Für Mieter ist die Sache unkompliziert. „Sie schließen lediglich einen Energieliefervertrag mit ihrem Vermieter ab“, sagt Martin Brandis. Wenn sich Mieter entschließen, irgendwann doch wieder einen anderen Stromanbieter zu beauftragen, dann können sie jederzeit vertragsgemäß wechseln. „Der Vermieter kann sie davon nicht abhalten. Er trägt das Risiko, dass er seinen Strom an die Bewohner absetzen kann.“
Darf der Mieterstromvertrag an den Mietvertrag gekoppelt werden?
„Es ist nicht zulässig, dass der Vermieter den Bezug von Mieterstrom als verpflichtenden Bestandteil des Wohnraummietvertrags aufnimmt“, so Alexander Steinfeldt. Der Mieterstromvertrag ist ein eigenständiger Vertrag zwischen Mieter und Betreiber, den Mieter aktiv abschließen können. Sie müssen das Angebot aber nicht annehmen.
Lohnt sich Mieterstrom finanziell für Vermieter?
„Für Vermieter kann Mieterstrom eine zusätzliche Einnahmequelle sein“, so Alexander Steinfeldt. Zumal es in Deutschland für Mieterstrom und Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten gibt. Besonders relevant ist hier der Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – dabei erhalten Betreiber einer PV-Anlage für jede Kilowattstunde lokal erzeugten und verbrauchten Strom einen Zuschlag. Allerdings ist Mieterstrom für die Vermieter wirtschaftlich nicht leicht kalkulierbar – etwa wenn weniger Mieter teilnehmen als erwartet. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, wann sich Mieterstrom rechnet.
Gibt es für Vermieter Alternativen zum Mieterstrom-modell?
„Bei Mieterstrom-Modellen können die Lieferantenpflichten nach dem Energiewirtschaftsgesetz abschreckend wirken“, sagt Carsten Körnig. Sie betreffen den Lieferanten innerhalb der Kundenanlage vor Ort ebenso wie bundesweit agierende Versorger. Ein anderes Modell ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Dabei entfallen die Lieferantenpflichten größtenteils. Dieses Modell wurde im Mai 2024 mit dem Solarpaket I verabschiedet, mit dem Ziel eine weniger bürokratische Alternative zum Mieterstrom anzubieten, so die Verbraucherzentrale. Dabei wird nur der Strom an die Mieter vermarktet, der von der installierten Solaranlage produziert wurde. Ihren zusätzlichen Strombedarf beziehen die Haushalte weiterhin bei einem Stromversorger ihrer Wahl. „Um dieses Modell der GGV zu realisieren, ist die Installation eines Smartmeters in jeder Wohnung notwendig“, so Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Ist die smarte Technik vorhanden, kann der individuelle Stromverbrauch der Mieter ermittelt und abgerechnet werden.“
Quartiersstrom
Übrigens: Ab 1. Juni 2026 sollen Anlagenbetreiber – unter bestimmten Voraussetzungen – lokal produzierten Strom auch mit Nachbarn aus dem ganzen Quartier teilen können. Eine Gesetzesänderung ermöglicht das sogenannte Energy Sharing dann auch in Deutschland.