Können Beamte die Aktiv-Rente nutzen?

von Redaktion

Wer auch nach Erreichen des regulären Rentenalters arbeitet, kann sich seit diesem Jahr über einen dicken Steuerbonus freuen: Für bis zu 2000 Euro im Monat gibt es keine Abzüge vom Finanzamt. Aber können Beamte das auch?

„Nein“, ist die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf unsere Anfrage. Zumindest nicht im Beamtendienst: „Die Aktivrente steht allen Personen offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen (Erreichen der Regelaltersgrenze, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) erfüllen.“ Das bedeutet: Ex-Beamte profitieren nur, wenn sie sich eine Festanstellung im öffentlichen Dienst oder der freien Wirtschaft suchen, die kein Minijob ist.

Es gibt aber einiges zu beachten: „Ausnahmen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bestehen insbesondere dann, wenn die Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes erfolgt und mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor dem Ruhestandseintritt im Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.“

Zudem müssten Frühpensionäre Abzüge fürchten: „Erwerbseinkommen werden bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Versorgung von Beamtinnen und Beamten angerechnet. Danach wird nur noch Erwerbseinkommen aus dem öffentlichen Dienst angerechnet.“ Dazu gilt grundsätzlich: Die gesetzlichen Höchstgrenzen dürfen durch Arbeitseinkommen nicht überschritten werden, sonst wird das Einkommen auf die Pension angerechnet. Das sind „die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet“, heißt es im § 53 des Beamtenversorgungsgesetzes. Mindestens ist es aber das Anderthalbfache „der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4“.MATTHIAS SCHNEIDER

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