Wer eine Wärmepumpe hat, die an einem separaten Stromzähler hängt, kann sich für diesen Teil des im Haushalt verbrauchten Stroms für das Jahr 2025 rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen erstatten lassen. Das teilt die Verbraucherzentrale NRW
Dieser Artikel (ID: 2429981) ist am 16.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).