ENERGIE

Erstattung bei Wärmepumpe

von Redaktion

Ein extra Stromzähler bringt bares Geld. © Doreen Garud, dpa

Wer eine Wärmepumpe hat, die an einem separaten Stromzähler hängt, kann sich für diesen Teil des im Haushalt verbrauchten Stroms für das Jahr 2025 rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen erstatten lassen. Das teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Konkret geht es um die sogenannte KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage, die zusammen und inklusive Mehrwertsteuer 1,301Cent je Kilowattstunde des Strompreises ausmachen. Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Wärmepumpen-Stromverbrauch von 6000 Kilowattstunden könne sich so eine Entlastung von etwa 78 Euro ergeben, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Um den Anspruch rechtzeitig geltend zu machen, müssen Verbraucher aber spätestens einige Tage vor dem Stichtag des 28. Februars aktiv werden und die Stromkosten-Erstattung formlos bei ihrem Energieversorger beantragen. Viele Anbieter halten dafür entsprechende elektronische Formulare oder Musterbriefe bereit. Der Stromversorger ist dann seinerseits dazu verpflichtet, dem zuständigen Netzbetreiber bis Ende Februar den Befreiungsanspruch anzuzeigen.

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