Im Streit um die Rückerstattung von Ticketbestellungen haben sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Ticketanbieter CTS Eventim auf einen Vergleich geeinigt. Das Musterfeststellungsverfahren ist damit abgeschlossen, wie beide Seiten bestätigten. Unter anderem ging es um Veranstaltungsabsagen während der Corona-Pandemie. Im Klageregister eingetragene Verbraucher können demnach bei Eventim pauschal einen 20-Euro-Gutschein einfordern. Der Gutschein kann über ein Onlineportal abgerufen werden. Mit dem Gutschein seien alle Ansprüche der Verbraucher abgegolten, teilte CTS Eventim mit. Mehr als 5000 Verbraucher hatten sich laut Verbraucherzentrale der Musterfeststellungsklage – umgangssprachlich Sammelklage – angeschlossen. „Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt“, so die Verbraucherzentrale.