Recht auf Reparaturen kommt

von Redaktion

Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben – auch zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Das soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken. Hier der Überblick.

Ab wann gilt die Richtlinie?

Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, würde, wenn der Zeitplan eingehalten wird, ab Ende Juli in Deutschland gelten – und zwar auch für Geräte, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, Geräte, die repariert werden können, herzustellen, und die Verlängerung der Gewährleistungsfrist sollen dagegen nur für Geräte gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden.

Was bedeutet das konkret?

Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.

Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.

Was ist, wenn ein Gerät wegen seiner Bauart nicht repariert werden kann?

Das soll dann nicht mehr erlaubt sein. Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten – zum Beispiel der Akku – so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.

Wie lange müssen Ersatzteile verfügbar sein?

Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.

Was mache ich dann konkret mit meiner kaputten Waschmaschine?

Bei Waschmaschinen wird angenommen, dass sie üblicherweise zehn Jahre lang einwandfrei funktionieren. Geht das Gerät also während der Geltungsdauer des Rechts auf Reparatur kaputt, kann der Käufer vom Hersteller verlangen, dass er das Produkt entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis repariert.

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