Fahrer müssen auf die Reifen achten. © Imago
Gemeinde haftet nicht für Reifen
Gemeinden müssen Straßen frei von Gefahren halten – Stichwort Verkehrssicherungspflicht. Doch wo sind die Grenzen und wann fängt die Verantwortung des Autofahrers an? In jedem Fall dient die Sicherungspflicht nicht dazu, dass Verkehrsteilnehmer das „allgemeine Lebensrisiko“ auf die Gemeinden abwälzen können, heißt es in einem Urteil des Landgerichts Flensburg. Ein Autofahrer wollte dabei Schadenersatz von einer Gemeinde, weil er sich in Bruchstellen am Straßenrand zwei Reifen platt gefahren hatte. Doch das Gericht wies ihn ab. Es sei zu erkennen gewesen, dass die Straße in weiten Teilen nicht befestigt und der äußere Straßenrand nicht stabil sei. Entsprechend hätte er langsamer fahren müssen, als er dem Gegenverkehr dorthin auswich. „Eine Pflichtverletzung beginnt grundsätzlich erst dort, wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist“, schreibt das Landgericht in den Leitsätzen seines Urteils, auf das der ADAC hinweist.
Wann man kein Blut spenden kann
In Deutschland spenden derzeit nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zu wenig Menschen Blut. Ein Grund neben Feiertagen und Winterwetter: Viele Menschen hat es erwischt, sie liegen etwa mit Grippe flach. Wer an einer akuten Atemwegsinfektion leidet, kann vorübergehend kein Blut spenden, so der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost. Und auch danach ist etwas Warten angesagt. Solche Wartezeiten gelten übrigens auch in anderen Fällen. Wer einen leichten Infekt wie eine Erkältung hatte, muss nach dem Abklingen der Symptome eine Woche lang abwarten, ehe eine Blutspende wieder möglich ist. Darauf macht das Portal „blutspenden.de“ des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) aufmerksam. Bei einem Infekt mit Fieber hingegen, etwa einer Grippe, geht Blutspenden erst nach vier Wochen wieder. Auch hier läuft die Uhr ab dem Zeitpunkt, an dem alle Symptome abgeklungen sind. Übrigens: Auch wer Antibiotika einnimmt, darf kein Blut spenden. Nach der letzten Dosis sind ebenfalls vier Wochen Wartezeit angesagt. Erst zum Impftermin, dann direkt zur Blutspende: Das geht nicht. Wie lange man warten muss, hängt von der Art der Impfung ab, wie das Portal „blutspenden.de“ erklärt: Bei Totimpfstoffen ist eine Blutspende in aller Regel am nächsten Tag wieder möglich – vorausgesetzt es entwickeln sich keine Krankheitssymptome. Dazu zählen zum Beispiel Impfungen gegen Grippe, Corona, HPV, Diphtherie, Tetanus, FSME oder Hepatitis A. Bei Lebendimpfstoffen gilt eine Wartezeit von vier Wochen. Beispiele sind die Impfungen gegen Gelbfieber, Röteln, Masern oder Mumps. Übrigens: Wer als Prophylaxe nach einem Tierbiss eine Tollwut-Impfung bekommen hat, kann sogar erst nach zwölf Monaten wieder Blut spenden.