Nächste Frist für Führerscheintausch

von Redaktion

Graue und rote Lappen sind längst ungültig. Jetzt sind auch die Kartenformate dran. © Arne Dedert, dpa

Erst waren die Papierführerscheine dran, jetzt läuft die Umtauschfrist für alle 1999 bis 2001 ausgestellten Scheckkarten. Bis zum 19. Januar müssen sie in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch läuft gestaffelt ab. Zunächst ging es nach Geburtsjahrgang. Für Senioren gibt es eine Sonderregelung: Vor 1953 Geborene sind zunächst von Umtauschfristen befreit. Erst im Jahr 2033 müssen alle Scheine getauscht sein.

So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Benötigt wird für den Wechsel der Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Foto sowie der bisherige Führerschein. Der Umtausch von Pkw- und Motorrad-Führerscheinen erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Der Umtausch des Führerscheins ist für alle Auto- und Motorradfahrer, die einen Führerschein älter als 2013 haben, verpflichtend, betonte der ADAC. „Wurde der Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro“, erläuterte eine Sprecherin. „Allerdings erlischt nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments, die Fahrerlaubnis bleibt weiter bestehen.“

Betroffene dürften daher auch nach Ablauf der Frist unbefristet weiterfahren. „Es handelt sich nicht um Fahren ohne Führerschein.“ Im Ausland könnten sie jedoch trotzdem Probleme bekommen, wenn sie noch ihren alten Führerschein dabeihaben. „Insbesondere beim Buchen von Mietfahrzeugen kann es schwierig werden.“

Die nächste Frist gilt dann den Führerscheinen, die von 2002 bis 2004 im Kartenformat ausgegeben wurden. Sie müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht sein.MM, DPA

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