Wenn das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber auf Nachfrage ein Arbeitszeugnis aushändigen. Nicht immer fühlen sich Arbeitnehmer darin gut abgebildet. Welche Möglichkeiten haben sie in diesem Fall?
Die Formulierungen im Arbeitszeugnis lassen sich in der Regel Schulnoten zuordnen. Der Arbei
Dieser Artikel (ID: 2432220) ist am 20.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).