Manchmal hält die Ware nicht was sie verspricht. Dann ist es gut, wenn der Käuferschutz greift. Doch das tut er nicht immer. © Christin Klose, dpa
Käuferschutz ist beim Onlineshopping öfter einfach automatisch mit dabei als viele vielleicht denken würden – so wie bei Kreditkartenanbietern in Gestalt des sogenannten Chargeback-Verfahrens. Und häufig ist der Schutz sogar kostenlos, etwa bei Kreditkarten, Bezahldiensten, Onlinemarktplätzen oder bestimmten Onlineshops. Bei Kleinanzeigenportalen muss man hingegen pro Einkauf oft einen gewissen Aufpreis für die Absicherung zahlen, der von der Höhe des Kaufpreises abhängig ist. Wie genau Käuferschutz funktioniert und was man dabei beachten sollte, weiß Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest: Die Juristin hat dort einen Test von Käuferschutzprogrammen geleitet.
Wovon hängt Käuferschutz grundsätzlich ab?
Käuferschutz kann mit verschiedenen Dingen verbunden sein. „Zum einen kann der Käuferschutz an eine Einkaufsplattform geknüpft sein“, erklärt Stephanie Pallasch. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man bei Amazon oder bei Ebay einkauft. Zum anderen kann der Käuferschutz auch an ein Zahlungsmittel geknüpft sein. Das ist etwa der Fall, wenn man mit Paypal bezahlt oder auch mit einer Kreditkarte.“ Aber auch bei Geschäften, die per Lastschrift oder Überweisung getätigt werden gibt es Schutzmechanismen. Dazu später mehr.
Was sind mögliche Fälle, in denen ein Käuferschutz greift?
Der Käuferschutz kann grundsätzlich für drei Kategorien relevant sein: „Einmal, wenn die bestellte Ware gar nicht geliefert wird. Das heißt: Ich habe etwas bestellt, auch schon bezahlt und es kommt einfach nicht an“, so Pallasch. „Oder ich mache zu Hause das Paket auf und da ist entweder was ganz anderes drin als das, was ich bestellt habe, oder es ist sogar defekt – und das wird nicht anerkannt vom Verkäufer. Die dritte Möglichkeit ist, „dass ich eine Ware zurückschicke. Das heißt, ich mache von meinem Widerrufsrecht Gebrauch was ich beim Onlineshopping habe, schicke die Ware zurück – und obwohl ich sie zurückgeschickt habe, bekomme ich das Geld vom Verkäufer nicht erstattet.“
Was sind häufige Fehler von Verbrauchern?
Betrüger versuchen, ihre Opfer aus dem Schutz des Käuferschutzes zu locken: „Wenn ich als Käufer zum Beispiel eine Ware mit Paypal bezahle, gibt es zwei verschiedene Funktionen: Einmal Geld an Freunde und Familie senden und einmal Geld für Waren und Dienstleistungen zahlen“, so Juristin Pallasch. Der Käuferschutz bei Paypal besteht aber nur, wenn man Waren und Dienstleistungen wählt. „Verkauft man allerdings privat auf Plattformen wie Kleinanzeigen oder Ähnliches, dann wollen die Verkäufer gerne immer die Variante Freunde und Familie haben, und zwar aus dem Grund, dass sie dann eben keine Gebühren haben für die Zahlung.“ Dann gilt aber auch kein Käuferschutz. Kriminelle, die sich als Verkäufer ausgeben, wollen ihre Opfer oft mit diesem Vorwand überzeugen, die „für Freunde“-Zahlung zu wählen. Wer seinem Gegenüber nicht vertraut, sollte von dieser Variante absehen.
Welche Zahlungswege sind sicher?
Eine der sichersten Optionen ist tatsächlich das Lastschriftverfahren. Laut dem Portal „Finanztip“ können Kunden ein Lastschriftmandat bis zu acht Wochen nach der Erteilung widerrufen. Die Bank holt das Geld dann auf Anfrage zurück. Das reicht leicht, um das gesetzliche Rückgaberecht von 14 Tagen zu nutzen. Gleiches gilt für Kreditkartenumsätze. Zuständig ist die kartenausgebende Bank. Bei Überweisungen ist es nicht so einfach: Einmal gutgeschrieben ist das Geld erstmal weg. Bei normalen Überweisungen dauert das Stunden – in der Zeit kann die Bank reagieren. Bei einer Sofortüberweisung ist das Geld sofort weg. Bei Paypal können Nutzer sogar bis zu 180 Tage nach der Buchung Käuferschutz beantragen. Bei der „für Freunde“-Variante gilt das gleiche wie für Sofortüberweisungen: Einmal überwiesen, ist das Geld erstmal beim Empfänger. Handelt es sich dabei um Kriminelle, werden diese das Geld schnell außer Landes schaffen. mas/dpa