Schläge vom eifersüchtigen Gatten kein Unfall
Nicht alles ist ein Arbeitsunfall. © Franziska Gabbert/dpa
Wer sich auf dem Weg zur Arbeit verletzt, hat einen Arbeitsunfall – und damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch das gilt nicht für Arbeitnehmer, die auf ihrem Arbeitsweg aus privaten Motiven geschlagen werden.