Schläge vom eifersüchtigen Gatten kein Unfall

Nicht alles ist ein Arbeitsunfall. © Franziska Gabbert/dpa

Wer sich auf dem Weg zur Arbeit verletzt, hat einen Arbeitsunfall – und damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch das gilt nicht für Arbeitnehmer, die auf ihrem Arbeitsweg aus privaten Motiven geschlagen werden.

Freitag, 30. Januar 2026

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