Nicht alles ist ein Arbeitsunfall. © Franziska Gabbert/dpa
Wer sich auf dem Weg zur Arbeit verletzt, hat einen Arbeitsunfall – und damit Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch das gilt nicht für Arbeitnehmer, die auf ihrem Arbeitsweg aus privaten Motiven geschlagen werden. Ein städtischer Friedhofsgärtner hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er auf dem Weg von der Arbeit aus persönlichen Motiven attackiert wird. Wie das Sozialgericht Dortmund am Dienstag sein Urteil vom November erläuterte, wurde der Beschäftigte, der in seinem parkenden Auto saß, nachdem er seine Arbeitskollegin zu einem Termin hatte aussteigen lassen, vom auflauernden, eifersüchtigen Ehemann der Kollegin geschlagen. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es ab, die Attacke als Arbeitsunfall anzuerkennen und entsprechende Leistungen zu gewähren. Auch das Sozialgericht wertet dies als eine Verletzung aus persönlichen Motiven, die nicht in den Schutzbereich der Wegeunfallversicherung fällt. Der Mann ging leer aus.