VERBRAUCHER

Keine Kosten für Gas-Stilllegung

von Redaktion

Eine Wärmepumpe macht Gasanschlüsse häufig überflüssig. © Franziska Gabbert, dpa

Wer auf eine Wärmepumpe wechselt, braucht vielleicht keinen Gasanschluss mehr – dann kann er einfach und kostenfrei stillgelegt werden. Doch wenn der Netzbetreiber dafür eine Gebühr verlangt, sollte man Widerspruch einlegen. Denn die Anbieter dürfen die Kosten für die Stilllegung eines Gasanschlusses nicht an ihre Kunden weitergeben, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 UKI 2/25), auf welches das Ratgeberportal „Finanztip“ hinweist.

Trotzdem verlangen mehrere große Netzbetreiber noch immer Pauschalen zwischen rund 100 und 2300 Euro für die Stilllegung, berichtet das Portal. Noch ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht rechtskräftig. Der beklagte Netzbetreiber hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Trotzdem sollten sich Verbraucher bei einer entsprechenden Forderung wehren. Schickt der Netzbetreiber eine Rechnung und berechnet dabei die Stilllegung, sollten Kunden Widerspruch einlegen. „Finanztip“ bietet dafür zwei Musterschreiben (https://www.finanztip.de) an. Die gestellte Rechnung sollte jedoch sicherheitshalber auch mit den zusätzlichen Kosten unter Vorbehalt der Rückforderung bezahlt werden, heißt es weiter.

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