Ein extrem teurer Platz: Die Kosten für einen Monat im Pflegeheim lagen Ende 2025 im Bundesschnitt erstmals über 5000 Euro. Die Pflegekasse trägt nur rund 1500 Euro. Den Rest ist Eigenanteil. © Sebastian Kahnert, dpa
Erneut sind die Kosten in Bayern für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen deutlich gestiegen. Die Zahlungen aus eigener Tasche im ersten Aufenthaltsjahr lagen im landesweiten Schnitt bei 3196 Euro im Monat, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum Stand 1. Januar ergab. Damit waren die Zuzahlungen monatlich 102 Euro höher als zum 1. Juli 2025. Seit Jahren steigen die Kostenanteile bundesweit spürbar an. Am teuersten ist das Pflegeheim in Bremen, wo mittlerweile 3637 Euro im Monat zu bezahlen sind (siehe Tabelle).
■ Welche Posten teurer werden
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten, denn die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Für Bewohner im Heim kommen noch Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen und Ausbildungskosten hinzu. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern. Zum Ersatzkassenverband gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit. Bei den selbst zu zahlenden Summen kommt es auf die Aufenthaltsdauer an, weil sich danach Entlastungszuschläge richten, die Pflegebedürftige neben den Leistungen der Pflegekassen bekommen. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
■ Wenn das Geld nicht reicht
Doch was, wenn das Geld für die Pflege im Heim nicht mehr reicht – etwa weil eine Entgelterhöhung der Einrichtung ins Haus flattert?
Deswegen müssen Pflegebedürftige aber nicht aus dem Heim ausziehen. Denn es gibt staatliche Zuschüsse. „So besteht etwa die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen“, sagt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW. Für diesen Schritt braucht sich niemand zu schämen: Fast die Hälfte aller Pflegeheimbewohner können ihren Platz nicht selbst bezahlen.
Reicht das Geld nicht aus, um die Pflege im Heim zu finanzieren, springt das Sozialamt ein. Wichtig: Sollten Pflegebedürftige bis dahin Schulden gemacht haben, um die Heimkosten zu bezahlen, werden diese nicht übernommen, so die Verbraucherzentrale.
■ Wie hoch das Schonvermögen ist
Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn man sein Vermögen aufgebraucht hat. Das heißt, die pflegebedürftige Person muss sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente für die Pflege ausgeben. 10 000 Euro darf man als Alleinstehender als Schonvermögen behalten, bei verheirateten Paaren sind es 20 00 Euro als eiserne Reserve, wie das Ratgeberportal „Finanztip“ erklärt.
Auch eine Immobilie muss der Pflegebedürftige verwerten, bevor das Sozialamt einspringt. Das Amt kann unter Umständen auch eine Grundschuld aufs Haus eintragen lassen. Wenn aber der Ehepartner im Eigenheim leben bleibt, fällt die Immobilie unter das Schonvermögen und muss nicht verwertet werden.
■ Wann Kinder zahlen müssen
Seit dem Jahr 2020 hat diese Frage deutlich an Dramatik verloren, denn seitdem müssen sich Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100 000 Euro an den Pflegekosten für die Eltern beteiligen. Das Sozialamt ermittelt das anhand des Einkommensteuerbescheides, erläutert „Finanztip“. Das bedeutet, vom Einkommen werden gegebenenfalls noch Werbungskosten abgezogen. Auch Vermögen von Kindern ist geschützt. So werden Immobilien bei der 100 000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt. Daher geht das Sozialamt normalerweise davon aus, dass das Einkommen von Kindern unter dieser Grenze liegt und prüft nur im Ausnahmefall. COM, DPA