Post vom Heim: Darauf sollten Sie achten

von Redaktion

Wer Post vom Heim bekommt, sollte auf die Details achten. © Christin Klose/dpa

Pflege, Unterbringung, Verpflegung, Ausbildung, Instandhaltung des Gebäudes: Bei der Pflege im Heim entstehen unterschiedliche Kosten. Werden zum Beispiel Lebensmittel und Energie teurer und/oder steigen die Lohnkosten für die Mitarbeiter, darf das Heim diese Preissteigerungen unter bestimmten Voraussetzungen an die Bewohner weiterleiten. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz.

Auf jeden Fall sollten Betroffene das Schreiben nach folgenden Punkte prüfen:

Insgesamt sollten Betroffene prüfen: Ist das plausibel, was mir mitgeteilt wird? Gibt es möglicherweise Fehler? Wer den Verdacht hat, dass das sein könnte, sollte aktiv werden. „Zunächst bietet es sich an, mit der Heimleitung in den Austausch zu gehen und sie beispielsweise auf formelle Fehler oder Ähnliches hinzuweisen“, sagt Verena Querling. Sinnvoll kann auch die Beratung durch Fachleute sein. Das ist zum Beispiel beim Biva-Pflegeschutzbund möglich – allerdings nur für Mitglieder – sowie bei einigen Verbraucherzentralen.

Gut zu wissen: Die Preiserhöhung zu ignorieren und einfach nicht mehr zu zahlen, kann nach hinten losgehen – weil man dadurch seinen Pflegeplatz riskiert. Immerhin: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht. Man kann den Heimplatz also zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die Erhöhung gilt.

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