Wenn die Zustellung eines Pakets angekündigt ist und man selbst nicht daheim ist, gibt es bei fast allen Zustelldiensten mehrere Möglichkeiten: Paketshops, Nachbarn oder bestimmte Ablageorte. Was Empfänger dann aber wissen sollten: Es drohen rechtliche Fallstricke. Darauf weist das IT- und Technikma
Dieser Artikel (ID: 2435677) ist am 24.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 36), Neumarkter Anzeiger (Seite 36), Wasserburger Zeitung (Seite 36), Mangfall-Bote (Seite 36), Chiemgau-Zeitung (Seite 36), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 36), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 36).