Wer in Deutschland einen Grad der Behinderung anerkannt bekommt, profitiert in der Regel auch von steuerlichen Vorteilen. Der Grund: Menschen mit Behinderung haben etwa durch notwendige Medikamente oder Therapien oft mit höheren Lebenshaltungskosten zu kämpfen, während gleichzeitig die Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist.
Um diese Nachteile zumindest teilweise abzufedern, erhalten Betroffene vom Fiskus den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag zugesprochen, der das zu versteuernde Einkommen senkt.
Ganz automatisch gibt es diesen Pauschbetrag allerdings nicht. Er muss im Rahmen der Steuererklärung – mit Ausfüllen der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ – beim Finanzamt beantragt werden. Bis zum vergangenen Jahr war einem solchen Antrag eine entsprechende Bescheinigung über die Behinderung etwa vom zuständigen Versorgungsamt oder die Kopie des Behindertenausweises vorzulegen. Seit dem 1. Januar 2026 ist das allerdings nicht mehr notwendig. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin.
Wer jetzt zum ersten Mal einen Grad der Behinderung eintragen oder einen bereits vorhandenen ändern lassen möchte, braucht keine Dokumente mehr beizufügen. Vielmehr übermittelt das zuständige Versorgungsamt nach erfolgreichem Antrag auf einen Grad der Behinderung digital die notwendigen Daten ans Finanzamt, so der BVL.