Jürgen K.: „Wir haben ein Haus mit Stromheizung aus dem Jahr 1981. 2024 haben wir eine Photovoltaikanlage installieren lassen und außerdem fünf alte Nachtstromheizkörper gegen neue Heizkörper auswechseln lassen. Ich habe in der Steuererklärung 2024 die beiden Maßnahmen als energetische Maßnahmen ang
Dieser Artikel (ID: 2437228) ist am 27.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30).