Rüstungsgesetz: Grüne warnen vor Folgeschäden

von Redaktion

Neue Weltlage: Markus Söder zu Besuch beim Waffenproduzenten Helsing, der bereits in Bayern produziert. © dpa

München – Angekündigt hatte es Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon im September. Ein bayerisches Rüstungsgesetz soll Unternehmen aus der Verteidigungswirtschaft die Ansiedlung im Freistaat erleichtern. Auch ansässigen Zulieferbetrieben aus dem Automobilsektor, die es derzeit wirtschaftlich teils schwer haben, soll die Umstellung auf Rüstungsproduktion erleichtert werden. Heute ist der Entwurf zur ersten Lesung im Landtag.

Die Staatsregierung sieht in dem Vorstoß eine Reaktion auf die neue Weltlage. „Um in eigener Hand und aus eigener Kraft die nötigen Rüstungsgüter erzeugen und reaktionsangemessen auch einen industriellen Rüstungshochlauf ermöglichen zu können“, müsse man die heimische Verteidigungsindustrie bestmöglich unterstützen. Das rechtfertige „ausnahmsweise spartenindustrielle Sondervorschriften“, wozu „landesrechtliche Regelungen angepasst“ werden müssten.

Das betrifft allerdings nicht nur den Umbau von Lagerhallen. Dem sogenannten Defense Lab Erding, ein wehrtechnisches Versuchsgelände, zu dessen offizieller Eröffnung Söder kommende Woche Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in Bayern begrüßt, ist im Entwurf ein eigener Passus gewidmet. Darin steht, dass das Innenministerium gemeinsam mit dem zuständigen Ressort Vorschriften aushebeln kann, „wenn das für die wehrtechnische Forschung, Entwicklung oder Erprobung erforderlich ist oder sie wesentlich beschleunigen kann“ – inbesondere Vorschriften „des Bauordnungsrechts, des Naturschutzrechts, des Immissionsschutzrechts und des Wasserrechts“.

Die Landtags-Grünen mahnen zur Vorsicht. Ja, man müsse bei Zivilschutz und Verteidigung schneller und flexibler werden, sagt Innenpolitiker Florian Siekmann unserer Zeitung. Doch dabei „darf die Söder-Regierung die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen“. Die Sanierung vieler ehemaliger Militärgelände verschlinge Millionen. „Werden Umwelt- und Grundwasserschutz gelockert, braucht es immer eine Folgenabschätzung und einen Vorsorgefonds für die spätere Sanierung“, sagt Siekmann. Auf Bundesebene müsse man zudem beobachten, wie Autobahnsanierungen plötzlich zum Verteidigungsprojekt erklärt würden, um sie mit Haushaltstricks zu finanzieren. „Dazu darf es im bayerischen Vergaberecht nicht kommen, Ausnahmen darf es nur für den eigentlichen Kern des Zivilschutzes und der Verteidigung geben“, betont Siekmann.

Stellungnahmen von Naturschutzverbänden zu ihren Plänen hat die Staatsregierung nicht eingeholt. „Entsprechend der gängigen Praxis“ seien „die betroffenen Ressorts sowie diejenigen Verbände eingebunden, die von den Änderungen unmittelbar betroffen sind“, heißt es auf Nachfrage unserer Zeitung. Es stehe aber allen Verbänden frei, sich zu äußern. SEBASTIAN HORSCH

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