Gewinnbringende Untermiete untersagt

Wenn sich der Mieter durch Untervermietung bereichern will, muss der Vermieter da nicht mitmachen. © dpa

Wer eine Wohnung untervermietet, darf damit nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Gewinn erzielen. Der achte Zivilsenat stärkt mit der Entscheidung den Mieterschutz und schiebt ein

Montag, 2. Februar 2026

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