STEUERN

Was übliche Geschenke sind

von Redaktion

„Geldgeschenke im üblichen Rahmen“ interessieren das Finanzamt normalerweise nicht. © Christin Klose, dpa

Ob zum Geburtstag, zur Hochzeit oder als finanzielle Starthilfe für die nächste Generation – Geldgeschenke gehören zum sozialen Miteinander. Doch was viele nicht wissen oder gern verdrängen: Großzügigkeit kann steuerliche Folgen haben. „Eltern können ihren Kindern innerhalb von zehn Jahren bis zu 400 000 Euro steuerfrei schenken“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Zusätzlich sind Geschenke zu besonderen Anlässen, etwa zum Geburtstag, steuerfrei, solange sie im üblichen Rahmen bleiben.“ Wie dieser Rahmen konkret aussieht, ist gesetzlich nicht klar definiert. Das bekam ein 60-jähriger Mann zu spüren, der von seinem Vater über Jahre großzügig bedacht worden war. Er erhielt regelmäßig Zuwendungen zwischen 10 000 und 50 000 Euro, in einem Fall sogar 100 000 Euro. Der Freibetrag war damit ausgeschöpft. Der Mann hielt das Geschenk im Rahmen der „üblichen Gelegenheitsgeschenke“ für steuerfrei. Weil er aus einer wohlhabenden Familie stammte, seien solche Beträge zu Feiertagen nicht unüblich, befand der Mann. Das Finanzgericht sah das anders. Der Begriff des „üblichen Gelegenheitsgeschenks“ sei objektiv auszulegen. Maßstab sei nicht, was sich besonders wohlhabende Familien leisten können, sondern was nach der allgemeinen Verkehrsanschauung als üblich gilt.

Artikel 3 von 6