Wer bei der Wohnungssuche wegen seiner Herkunft diskriminiert wird, kann auch vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Dort hatte eine Frau geklagt, die wegen ihres pakistanischen Namens nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen worden war.
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Dieser Artikel (ID: 2439940) ist am 30.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31).