Debeka-Kunden können klagen

von Redaktion

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) findet, dass Stornogebühren bei Renten- oder Lebensversicherungsvertrag der Debeka intransparent und damit unwirksam sind – er klagt dagegen. Wer so einen Debeka-Vertrag gekündigt hat, kann sich der Sammelklage anschließen und im Erfolgsfall Geld zurückbekommen. Der Verbraucherzentrale zufolge geht es zum Teil um fünfstellige Beträge. Betroffen könnten mehrere zehntausend ehemalige Vertragsinhaber der Debeka sein, die ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag nach 2007 abgeschlossen und etwa ab Mitte 2022 gekündigt haben. Die wenigsten von ihnen dürften sich der hohen Stornokosten bewusst sein, weil diese dem vzbv zufolge meist nicht gesondert ausgewiesen wurden. Verbraucher können mit dem Online-Klage-Check (https://www.sammelklagen.de/verfahren/debeka) des vzbv herausfinden, ob sie an der Sammelklage teilnehmen und Ansprüche geltend machen können. Anschließend müssen sich Betroffene online ins entsprechende Klageregister eintragen. Prozesskosten fallen für Angemeldete selbst im Falle einer juristischen Niederlage nicht an. Der Anschluss an die Sammelklage hemmt die Verjährung der möglichen Ansprüche.

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