16 km/h zu schnell in der 30er-Zone: Das muss nicht Absicht sein. Das Amtsgerichts Landstuhl entschied, dass bei einer sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzung die relative Überschreitung um 40 Prozent oder mehr allein nicht zwingend auf Vorsatz
Dieser Artikel (ID: 2440337) ist am 31.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 37), Wasserburger Zeitung (Seite 37), Mangfall-Bote (Seite 37), Chiemgau-Zeitung (Seite 37), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 37), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 37), Neumarkter Anzeiger (Seite 37).