Raserei nicht automatisch Vorsatz

von Redaktion

In 30er-Zonen sollte man seinen Gasfuß zügeln. © dpa

16 km/h zu schnell in der 30er-Zone: Das muss nicht Absicht sein. Das Amtsgerichts Landstuhl entschied, dass bei einer sehr niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzung die relative Überschreitung um 40 Prozent oder mehr allein nicht zwingend auf Vorsatz schließen lässt. Um Vorsatz erkennen zu lassen, müssten weitere Indizien vorliegen, etwa ein besonders hohes absolutes Tempo. Diese lagen in dem Fall nicht vor. Auch, dass es mehrere Tempo-30-Schilder gab, belegten demnach nicht zwingend, dass die Fahrerin sich der Überschreitung bewusst war. Vereinfacht ausgedrückt: Man kann sich bewusst sein, dass Tempo 30 erlaubt ist, aber eben nicht, dass man schneller fährt. Die Betroffene wurde lediglich wegen fahrlässigen Verhaltens zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt. Bei Vorsatz wären es 140 Euro gewesen.

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