Verbraucher sollen künftig einen im Internet geschlossenen Vertrag einfach per Mausklick auf einen Button widerrufen können. Dafür müssen Anbieter eine leicht auffindbare, jederzeit verfügbare und einfach nutzbare Schaltfläche bereitstellen. Verträge sollen damit genauso unkompliziert widerrufen werden können, wie sie abgeschlossen worden sind.
Das Gesetz, das der Bundesrat am gestrigen Freitag billigte und das bereits vom Bundestag verabschiedet worden war, verpflichtet Anbieter außerdem zu allgemein verständlichen Vertragsbedingungen.
Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen sicherstellen, dass Verbraucher die angebotenen Produkte und deren Risiken verstehen. Unternehmen werden dazu verpflichtet, Vertragsinhalte klar und verständlich zu erläutern und Kundinnen und Kunden nicht mit juristischen Fachbegriffen zu überfordern. Darüber hinaus sollen Verbraucher im Online-Bereich eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen können.