Wie man Enkel-Unterhalt absetzen kann

von Redaktion

München – Seien es 300 Euro, 500 Euro oder sogar noch mehr: Manche Großeltern greifen ihren Enkeln Monat für Monat unter die Arme, um etwa beim Studium oder bei der Ausbildung zu unterstützen. Solche Zahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Unterhaltsleistungen steuerlich geltend gemacht werden und so die Steuerlast der Großeltern senken. „Doch Großeltern sind nur nachrangig unterhaltspflichtig“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Steuerlich anerkannt wird ihre Unterstützung daher nur, wenn die Eltern nicht oder nicht ausreichend leistungsfähig sind“ – also etwa bei geringem Einkommen, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder weiteren Unterhaltsverpflichtungen. Zudem muss der Enkel selbst bedürftig sein. Darum werden eigene Einkünfte, etwa aus Minijobs, Ausbildungsvergütung oder dem Zuschussanteil des Bafög, angerechnet. Bis 624 Euro im Jahr werden dabei nicht berücksichtigt. Alles darüber mindert den abziehbaren steuerlichen Betrag der Großeltern. „Die Zahlungen sollten regelmäßig und per Überweisung erfolgen“, rät Karbe-Geßler. „Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.“ Die Zahlungen werden in der Anlage „Unterhalt“ der Steuererklärung eingetragen.

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