Wer viel im Internet unterwegs ist, weiß eine schnelle Verbindung zu schätzen. Doch die Anbieter versprechen oft mehr als sie halten können. © Antonio Guillem, smarterpix
Im Alltag weichen die tatsächlichen Geschwindigkeiten oft erheblich von den Werbeversprechen ab: Die Internetverbindung ist viel zu langsam. Das bringt Betroffene nicht selten in Rage. Machtlos sind sie aber nicht. So sollten sie vorgehen:
■ Geräte überprüfen
Mitunter liegt die Ursache für die reduzierte Geschwindigkeit an den Geräten, die man nutzt – das sollten Betroffene als Erstes überprüfen. „Beispielsweise können falsche Router-Einstellungen oder ein schlechter WLAN-Empfang die Geschwindigkeit ausbremsen“, sagt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Veraltete Treiber oder ungeeignete Kabel könnten ebenfalls das Internet bremsen. Manchmal reiche es auch, den Internetrouter kurz vom Strom zu nehmen und dann wieder einzuschalten.
■ Vertrag checken
Alle Geräte funktionieren einwandfrei und trotzdem lahmt das Internet? Dann ist der nächste Schritt, den Vertrag zu checken. „In der Vertragszusammenfassung oder im Produktinformationsblatt des Anbieters ist die Übertragungsrate angegeben“, so von Bibra. Konkret ist da nachzulesen, was maximal, regulär und mindestens an Datenübertragungsraten zur Verfügung steht. Das ist in Download und Upload aufgeteilt. Diese Angaben sind für den Anbieter bindend.
■ Rate messen
Wer sich nun einem Lowspeed-Internet gegenübersieht und feststellen möchte, ob der Anbieter sich an die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten hält oder nicht, kann mit der Breitbandmessung (https://www.breitbandmessung.de/) der Bundesnetzagentur die tatsächliche Datenübertragungsrate messen und protokollieren.
„Die Desktop-App, die einen durch das komplette Messprocedere leitet, können sich Interessierte kostenlos herunterladen“, sagt von Bibra. In der App lassen sich die Messergebnisse auch speichern.
„Erweist sich hierbei, dass die Datenübertragungsrate tatsächlich geringer ist als vertraglich vereinbart, können Betroffene Ansprüche gegenüber dem Internetanbieter geltend machen“, so von Bibra.
Allerdings: „Die Breitbandmessung ist ein komplexer Vorgang“, sagt Urs Mansmann vom IT-Fachmagazin „c´t“. Gemessen werden drei Werte, nämlich die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Dafür ist das WLAN zu deaktivieren, gemessen wird über eine LAN-Verbindung: Es gilt also, den Computer per Netzwerkkabel mit Router oder Modem zu verbinden. Insgesamt müssen 30 Messungen erfolgen. Sie sind in einem Zeitraum von maximal 14 Tagen an drei unterschiedlichen Kalendertagen vorzunehmen.
■ Anbieter kontaktieren
Stellt sich nun heraus, dass die Internetleistung geringer ist als vertraglich vereinbart, sollten Betroffene den Anbieter per Einschreiben auffordern, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. „Hierbei ist es wichtig, dem Schreiben das Messprotokoll der Breitbandmessung beizufügen“, sagt von Bibra. Der Anbieter ist dann verpflichtet, die zugesagte Internetleistung innerhalb einer angemessenen Frist von zumeist 14 Tagen zu erbringen.
Die gleichen Rechte wie beim festen Internetanschluss haben Verbraucher auch bei Mobilfunkanschlüssen. „Allerdings gibt es derzeit kein Messverfahren für den Mobilfunk“, erklärt von Bibra. Die Bundesnetzagentur plant, ein solches Messverfahren auch dafür einzuführen.
■ Zahlung mindern
Parallel zur Aufforderung, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen, können Betroffene bei einem festen Internetanschluss die Gebühren mindern. „Hierbei kann man die monatlich zu entrichtenden Kosten fürs Internet in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche von der vertraglichen Leistung abweicht“, sagt von Bibra. Wer beispielsweise im Vertrag eine Mindestgeschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde (MBit) zugesichert bekommen hat, aber nur 75 MBit erhält, kann aus Sicht der Verbraucherschützer die Zahlungen um 25 Prozent kürzen.
„Die Anbieter sehen das anders, eine rechtssichere Berechnungsmethode gibt es nicht“, sagt von Bibra. Betroffene sollten sich daher im Zweifel beraten lassen, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
■ Vertrag anpassen
Wer nach Ablauf von 14 Tagen feststellt, dass das Internet immer noch langsam ist, sollte den Vertrag entweder der niedrigeren Geschwindigkeit anpassen lassen, also auf einen Tarif gehen (und bezahlen), der mit den tatsächlich erbrachten Leistungen konform ist. Wer das nicht will, kann fristlos kündigen, erklärt von Bibra. Allerdings: „Oft liegt die Ursache für die geminderte Geschwindigkeit an den vergleichsweise langsamen DSL-Leitungen“, erklärt Urs Mansmann. Betroffene sollten daher prüfen, ob sie im Hinblick auf den Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel auch auf Glasfaser oder aber Kabel umsteigen können.