Die AU gibt Spielräume. © Bernd Weißbrod/dpa
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot. Beschäftigte dürfen trotz Krankschreibung wieder arbeiten, wenn sie sich gesund genug fühlen. Darauf weist das Fachportal „Haufe“ hin. Auch versicherungsrechtlich sei das kein Problem. Wer vorzeitig wieder arbeite, habe den üblichen Versicherungsschutz. Bevor man trotz Krankmeldung wieder arbeiten möchte, sollte man das aber mit dem Arbeitgeber absprechen. Wollen Beschäftigte mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten, sind aber eigentlich noch arbeitsunfähig, kann ein Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen, wenn er sie einsetzt. Notfalls muss er den Zustand überprüfen lassen. Will ein Mitarbeiter aber vorzeitig arbeiten und ist offenkundig fit, ist keine Gesundschreibung erforderlich.