Wann Airlines im Winter nicht zahlen

von Redaktion

Fällt ein Flug wegen Winterwetters ganz aus oder startet sehr verspätet, können sich Airlines häufig auf außergewöhnliche Umstände berufen. Das bedeutet laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung: Passagiere bekommen keine Entschädigungszahlung. Zwar muss eine alternative Beförderung angeboten werden und wer auf die Reise verzichten möchte, kann das Ticket gegen Erstattung zurückgeben. Doch während die Fluggesellschaft ansonsten bei kurzfristigen Flugabsagen und Ankunftsverspätungen ab drei Stunden zwischen 250 und 600 Euro zahlen muss, ist das bei außergewöhnlichen Umständen nicht der Fall. Voraussetzung ist, dass eine Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergreift. Nicht jede wetterbedingte Verspätung ist allerdings ein außergewöhnlicher Umstand, so der BGH. So zählt eine erwartbare Enteisung an Flughäfen und im Winter nicht als solcher.

Artikel 2 von 7