FINANZEN

Minijob und Ehrenamt kombinieren

von Redaktion

Minijobs bringen Extra-Geld. © Skolimowska/dpa

Seit Januar 2026 dürfen Minijobber mehr verdienen – die Minijobgrenze wurde von 556 Euro auf 603 Euro pro Monat angehoben. Gleichzeitig sind zudem der Übungsleiterfreibetrag von 3000 auf 3300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich angewachsen. Wer eine entsprechende Tätigkeit ausübt, kann sich also über steuerfreie Einnahmen bis zu maximal dieser Höhe freuen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) weist darauf hin, dass sogar eine Kombination dieser Regelungen möglich ist. „Das heißt, ein Minijobber gefährdet seinen Minijobstatus nicht, wenn er zusätzlich eine Tätigkeit als Übungsleiter oder Ehrenamtler wahrnimmt, solange die Grenzbeträge von 3300 Euro beziehungsweise 960 Euro nicht überschritten werden.“

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