Rechte beim Kauf

von Redaktion

Rosen sind am Valentinstag beliebt. © Smarterpix

Im Netz ist das Angebot zum Valentinstag riesig. Aber was, wenn die Bestellung nicht ankommt wie erhofft? Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung bei der Bewertungsplattform Trusted Shops, erklärt welche Möglichkeiten Käufer dann haben: Denkbarer Fall: Rosen bestellt, Tulpen geliefert – bin ich zur Annahme verpflichtet? Antwort: Nein. Wenn die Lieferung nicht der Bestellung entspricht, greift das Gewährleistungsrecht. Der Händler müsste die Rosen grundsätzlich noch nachliefern. Schafft er das nicht mehr rechtzeitig zum Anlass, können Kundinnen und Kunden unter Umständen auch sofort vom Vertrag zurücktreten. Anderer Fall: Lieferdatum zugesagt, aber nicht eingehalten – was gilt? „Wurde die Lieferung ausdrücklich für den Valentinstag vereinbart, kann ein sogenanntes Fixgeschäft vorliegen“, sagt Carsten Föhlisch. Kommt die Ware nicht pünktlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten – und muss die Ware weder annehmen noch bezahlen.

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