Vorfahrt genommen, Schein behalten

Nicht immer ist eine Unachtsamkeit eine grob verkehrswidrige und rücksichtslose Vorfahrtsverletzung, die die Fahrerlaubnis gefährdet. Bloße Unaufmerksamkeit, Augenblicksversagen oder eine falsche Beurteilung der Lage reichen dafür nicht aus. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgericht Dülmen, auf di

Samstag, 14. Februar 2026

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