URTEIL

Isolation ist kein Reisemangel

von Redaktion

Kreuzfahrtpassagiere können im Fall einer Krankheit isoliert werden. © Michael Bihlmayer, IMAGO

Auf einem Kreuzfahrtschiff sind viele Menschen auf engem Raum zusammen. Entsprechend rasch können sich ansteckende Krankheiten ausbreiten. Erkrankte Passagiere werden in solchen Fällen oft isoliert, um andere Passagiere zu schützen. Für Betroffene ist das ärgerlich. Bekommt man dann wenigstens den Reisepreis anteilig zurück? Womöglich nicht, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH zeigt. Geklagt hatte ein Mann, der 2023 auf einer Kanaren-Kreuzfahrt nach einem positiven Coronatest in eine andere Kabine verlegt und isoliert wurde. Einige Tage später traf es auch seine Frau. Der Mann verlangte letztlich den anteiligen Reisepreis ab dem Zeitpunkt seiner Isolation zurück: gut 4000 der knapp 7000 Euro. Doch er scheiterte. Der BGH wies seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Rostock zurück. Dass der Reisende isoliert werden musste und nicht mehr die gebuchten Reiseleistungen in Anspruch nehmen konnte, liegt demnach in seiner persönlichen Sphäre und in seinem Risiko. Sei ein Reisender aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig, begründe die Nichterbringung von Leistungen keinen Mangel, schreibt das Portal beck-aktuell, das über das Urteil berichtet. „Gleiches gelte auch, wenn der Veranstalter angemessene Maßnahmen ergreife, um andere Reisende oder das Personal vor drohenden Gesundheitsgefahren zu schützen.“DPA

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