Hochzeit mit Folgen: Kaum ein Ereignis im Leben hat derart massive rechtliche Konsequenzen wie eine Eheschließung. © Smarterpix
Eine Heirat hat Folgen: „Kaum ein Ereignis – abgesehen vielleicht vom Tod – zieht derartige rechtliche Konsequenzen nach sich wie eine Eheschließung“, sagt Anny Millecker, Rechtsanwältin aus München.
■ Steuern und Abgaben
Die wohl offensichtlichste Folge: Eine Heirat spart Geld. Zumindest dann, wenn die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. „Der Staat fördert die Ehe und stellt sie deswegen steuerlich besser“, sagt Millecker. Stichwort: Zusammenveranlagung und Ehegattensplitting. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Eheleuten ist, desto mehr bringt eine Zusammenveranlagung – und damit das Ehegattensplitting – in der Steuererklärung im Vergleich zur Einzelveranlagung. Aber auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer genießen Ehepartner einen Freibetrag in Höhe von 500 000 Euro. Ein weiterer finanzieller Vorteil der Ehe sei die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen. „Wenn Sie verheiratet sind, können Ehepartner und Kinder mitversichert werden.“
■ Unterhalt
Verdienen die Ehepartner unterschiedlich viel Geld, heißt das nicht, dass der Besserverdiener alles behalten darf. „Mit der Eheschließung entsteht ein Anspruch auf Unterhalt“, sagt Millecker. Das sei insbesondere dann relevant, wenn nur einer der Ehegatten Erwerbseinkünfte hat und der andere Ehegatte den Haushalt führt und nicht arbeitet. „Dann hat derjenige, der den Haushalt führt, einen Anspruch auf Familienunterhalt. Das heißt, der andere muss ihn mit unterhalten und seinen Lebensbedarf mit decken.“ Die genaue Höhe des Unterhalts lässt sich laut Millecker nicht ohne Weiteres beziffern. Zwar gebe es außergerichtliche Beratung zu dem Thema, gerichtliche Auseinandersetzungen gebe es aber nur selten. Was einleuchtet: Eine Auseinandersetzung vor Gericht dürfte kaum eine Ehe überleben – meist geht die Ehe auseinander, sofern in der Frage keine Einigkeit besteht.
■ Scheidung
Steht die Ehe vor dem Aus, ist eine Scheidung nicht unmittelbar möglich. „Man muss zunächst ein Jahr getrennt leben“, sagt Millecker. In einigen Gerichtsbezirken – etwa München – ist die Einreichung eines Scheidungsantrages bereits nach zehn Monaten Trennung zulässig, aufgrund der Verfahrensdauer. Bleiben beide Ehepartner während des Trennungsjahrs in der gemeinsamen Wohnung, heißt das konkret: „Man muss von Tisch und Bett getrennt sein“, sagt die Anwältin. „Im Grunde müssen die Ehepartner wie in einer WG leben, also mit getrennten Zimmern, getrennt haushalten, getrennt essen.“ Da in vielen Fällen Kinder mit im Spiel sind, müssten dann Fragen verhandelt werden, wo die Kinder in Zukunft leben sollen und wie der Umgang geregelt wird. Der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht wohnt, muss Unterhalt bezahlen. Die Höhe richtet sich in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle (siehe Grafik). Gestritten wird im Scheidungsprozess meist nicht nur um den Unterhalt, es geht oft um noch mehr Geld: Streit gibt es dann um den sogenannten Zugewinn.
■ Zugewinn
„Viele glauben, dass mit der Eheschließung die Vermögensmassen irgendwie vermischt werden oder zusammenfließen, aber das ist nicht der Fall“, sagt Familienrechtlerin Millecker. Zur Ermittlung des Zugewinns wird nach dem Stichtagsprinzip das jeweilige Anfangsvermögen jedes Ehegatten am Tag der Eheschließung mit dem Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages verglichen. Steigt während der Dauer der Ehe etwa der Wert des Aktienbesitzes oder nimmt der Wert der eigenen Immobilie zu, wird dieser Zuwachs als „Zugewinn“ eingerechnet. „Bei einer Beendigung der Ehe, sei es durch Tod oder Scheidung, besteht ein entsprechender Anspruch auf einen Ausgleich des Zugewinns“, sagt Millecker. Konkret bedeutet das: Am Stichtag der Scheidung wird geschaut, wie sich der Zugewinn beider Ehepartner entwickelt hat. „Wer den höheren Vermögenszuwachs hat, ist ausgleichspflichtig, und zwar in Höhe der Hälfte der Differenz des Zugewinns.“ Die Folge: Nach erfolgter Ausgleichszahlung ist der Zugewinn beider Ehepartner identisch.
Relevant sei dies vor allem für Eheleute, die bereits vor der Eheschließung erhebliche Vermögenswerte hatten, sagt Millecker. Aktien, Immobilien, ein eigenes Unternehmen, die eigene Arztpraxis oder Kanzlei – alles Werte, die im Laufe der Zeit einen massiven Vermögenszuwachs erfahren können. „Gerade wenn das eigene Unternehmen während der Ehe floriert, muss man womöglich eine derart hohe Ausgleichszahlung leisten, dass das einen die unternehmerische Existenz kosten kann“, sagt Millecker. Außer es gibt einen Ehevertrag.
■ Ehevertrag
„Ist Vermögen vorhanden, würde ich jedem dringend dazu raten, einen Ehevertrag abzuschließen“, sagt Millecker. Eine große Hürde sieht die Expertin allerdings darin, das Thema überhaupt anzusprechen.
„Die meisten denken, dass man so etwas dem Ehegatten überhaupt nicht vorschlagen kann, weil das als Misstrauensvotum aufgefasst wird und unromantisch ist.“ Trotzdem rät sie zum Abschluss. In vielen Trennungsfällen führten die gesetzlichen Regelungen zwar zu einem fairen Ergebnis, sagt sie, allerdings gebe es dennoch viele Fälle, in denen ein Ehevertrag sinnvoller sei. Dazu gehören für die Münchner Anwältin insbesondere Ehepartner, die bereits vor der Ehe hohe Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, besitzen, Partner, zwischen denen großen Vermögensunterschiede bestehen, Ehen von Unternehmern oder Selbstständigen, Partner, die etwas mit künftiger Wertsteigerung, beispielsweise Immobilien, während der Ehe erben werden. Sinnvoll sind Eheverträge demnach auch, wenn ein Partner hohe Schulden mit in die Ehe bringt, ferner bei Doppelverdiener-Ehen ohne Kinder, bei Ehepartnern im fortgeschrittenen Alter, die bereits einmal verheiratet waren und Kinder aus der vorhergehenden Ehe haben, sowie bei Paaren mit unterschiedlichen Nationalitäten. „Für diese Gruppen ist ein Ehevertrag besonders sinnvoll, da sie sonst im Extremfall vor dem finanziellen Ruin stehen können“, erklärt Anny Millecker.
Bei internationalen Ehen sei es wichtig im Ehevertrag festzulegen, nach welchem Recht die Scheidungsfolgen durchzuführen seien. „Denn es gibt Rechtsordnungen – zum Beispiel im spanischen Katalonien – bei denen die Ehefrau bei einer Scheidung deutlich schlechter dasteht als nach deutschem Recht.“ Weiter sagt sie: „Wenn man einen Ehevertrag hat, in dem die Folgen einer Trennung und Scheidung klar geregelt sind, dann gibt es im Fall der Fälle kein Streitpotential mehr.“SH