Vollmacht für Bank und Depot

von Redaktion

Zur persönlichen Vorsorge gehört auch, sich Gedanken über den Zugang zum eigenen Konto oder dem Wertpapierdepot zu machen. Dazu führt ein Weg über die Hausbank. Dort bekommt man das Formular für eine Kontovollmacht, mit der man bestimmen kann, wer zu Lebzeiten, über den Tod hinaus oder ausschließlich im Todesfall Zugriff haben soll. Ehepartner haben übrigens nicht automatisch Zugang zum Konto. Das gilt nur, wenn es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt. Bevollmächtigte dürfen alle üblichen Transaktionen durchführen. Die Sparkassen weisen darauf hin, dass eine Kontovollmacht jederzeit widerrufen werden kann. Das sollte am besten schriftlich geschehen.

Für eine Kontovollmacht ist eine notarielle Beglaubigung nicht unbedingt notwendig, dennoch wird eine solche von vielen Banken verlangt. Ein weiterer Vorteil, wenn man zum Notar geht: Banken bieten häufig nur eigene Formulare an, womit der Zugriff nur auf Konten dieser Bank beschränkt sind. Will man regeln, dass eine Vertrauensperson Zugang zu allen Konten und Depots hat, kann es ebenfalls von Vorteil sein, einen Notar hinzuzuziehen. Wie die Notare Bayern-Pfalz weiter erläutern, lässt sich so auch eine zweite Ausfertigung der Vollmacht für das Online-Banking erstellen.

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