Krankheit gilt auch nach Kündigung

Eine Krankschreibung bleibt auch nach einer Kündigung wirksam, wenn sie medizinisch begründet ist. © dpa

Eine Krankschreibung bleibt auch nach einer Kündigung geschützt, wenn sie medizinisch begründbar ist. Das besagt laut Volker Görzel ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf (Az. 3 SLa

Donnerstag, 26. März 2026

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