Rutscht man aus, kann es Anspruch auf Schadenersatz geben. © Pedersen/dpa
Ein glatter Gehweg kann für Passanten eine echte Gefahr bedeuten. Was Betroffene aber mitunter nicht wissen, ist, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld haben können.
„Ansprüche müssen bei dem sogenannten Verkehrssicherungspflichtigen geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Jan Lukas Kemperdiek, vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Zunächst sollten Geschädigte den Unfallort demnach gut dokumentieren. „Witterungssituationen verändern sich zum Teil stündlich“, sagt Kemperdiek. Darum ist es wichtig, zeitnah etwa durch Fotos festzuhalten, in welchem Zustand sich der Weg befunden hat. Hat jemand den Sturz beobachtet, kann es zudem sinnvoll sein, die Daten der Zeugen einzuholen.
Anschließend sollten Geschädigte den jeweiligen Verkehrssicherungspflichtigen anschreiben, ihm den Unfallhergang und seine Folgen schildern und ihn dazu auffordern, den erlittenen Schaden auszugleichen. Meist sind das Besitzer oder Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Dazu sollten Geschädigte Kemperdiek zufolge immer eine Frist setzen – in der Regel 14 Tage.