RECHT

Vater muss nicht alles offenlegen

Muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil immer sein genaues Gehalt offenlegen? Nicht unbedingt. Hat man bereits seine unbegrenzte Leistungsfähigkeit erklärt, ist die konkrete Offenlegung nicht notwendig. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az: 2 UF 281/25 e) weist de

Montag, 23. März 2026

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